Bauvorschriften, Formulare, Merkblätter
Nachfolgend haben wir zahlreiche Formulare, Broschüren und Informationen für Sie gesammelt, um Ihnen den Weg zu Ihrem Bauvorhaben zu vereinfachen.
Bauantrag und Formulare
Bauantragsformulare Bayern (BayBO 2021):
Bauantrag
hierzu: Erläuterungen zum Bauantrag
Kriterienkatalog
Baubeschreibung
Abstandsflächenübernahme
hierzu: Erläuterung Abstandsflächenübernahme
Baubeginnsanzeige
hierzu: Erläuterung Baubeginnsanzeige
Die Formulare Bauantrag, Kriterienkatalog und Baubeschreibung sind grundsätzlich bei jedem Bauantrag einzureichen. Das Bayer. Innenministerium hat auf seiner Webseite weitere ergänzende Formulare rund um den Bauantrag sowie Erläuterungen zu den verschiedenen Formularen veröffentlicht:
zum Formularservice
Änderungen durch die Einführung des digitalen Bauantrags:
Durch die Einführung des digitalen Bauantrags im Landkreis Oberallgäu am 01.07.2023 ändern sich die Vorgaben, bei welcher Behörde die Bauantragsunterlagen einzureichen sind. Hierbei gilt, dass digitale Bauanträge grundsätzlich und ausschließlich beim Landratsamt Oberallgäu eingereicht werden müssen. Für Anträge in Papierform gelten die Vorgaben laut folgender Übersicht:
Übersicht Einreichung Papierunterlagen ab 01.07.2023
Informationen und Antworten auf viele Fragen zum Ablauf des digitalen Bauantragsverfahrens hat das Landratsamt auf der folgenden Seite zusammengestellt:
https://www.oberallgaeu.org/bauen-und-wohnen/digitales-bauantragsverfahren/
Weitere Informationen:
(alle Seiten: Bayer. Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr)
Informationen zu Bauantrag und Baugenehmigung
Bauherren-Info
Bauordnungsrecht
Bauplanungsrecht
Bayerische Bauordnung
Bauantragsunterlagen und Statistikbogen
Bauantragsunterlagen
Unser Merkblatt informiert darüber, welche Unterlagen für einen Bauantrag erforderlich sind:
Merkblatt Bauvorlagen
PDF-Datei ≅ 0.1 MB
Der Entwurfsverfasser der Baupläne muss bauvorlageberechtigt sein. Dies sind neben Architekten, Bauingenieuren und Bautechnikern auch bestimmte Handwerker. Näheres hierzu im Merkblatt des Bayer. Innenministeriums zur Bauvorlageberechtigung (PDF-Datei, ca. 80 kB).
Amtlicher Lageplan
Der für den jeden Bauantrag einzureichende "Auszug aus dem Katasterwerk" ist nicht nur im Vermessungsamt, sondern auch im Bauamt im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten erhältlich. Die Gebühren in Höhe von 36,- Euro müssen direkt bei Abholung entrichtet werden.
Statistikbogen
Zusammen mit den Bauantragsunterlagen muss auch ein Statistikbogen ausgefüllt und eingereicht werden.
Weitere Informationen hierzu sowie ein Online-Formular bietet das Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung an.
Bauvorschriften der Gemeinde: Stellplatz- und Garagensatzung; Einfriedungssatzung
Folgende örtliche Bauvorschriften des Marktes Altusried finden Sie in der Rubrik "Ortsrecht":
Bebauungspläne und Satzungen
Bebauungspläne und Satzungen aus dem Bereich des Bauwesens:
- Bebauungspläne in öffentlicher Auslegung
- Inkraftgetretene Bebauungspläne
- Flächennutzungsplan
- Einfriedungssatzung (Regelungen zu Zäunen und Mauern)
- Stellplatz- und Garagensatzung
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Befreiung von Bebauungsplan-Festsetzungen
Voraussetzung für eine Befreiung
Grundsätzlich sind die Festsetzungen im Bebauungsplan für alle Bauherren bindend. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann jedoch eine Befreiung ausgesprochen werden, wenn beispielsweise die Einhaltung der Vorschrift zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Grundzüge des Bebauungsplanes dadurch nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Deshalb sind für eine Befreiung die Unterschriften der direkten Nachbarn erforderlich.
In der Gemeinde berät der Bauausschuss, ob einer Befreiung zugestimmt werden kann. Die endgültige Entscheidung liegt beim Landratsamt Oberallgäu.
Antragsformular auf Erteilung einer Befreiung von Bebauungsplanfestsetzungen:
Antragsformular Befreiung
docx-Datei (Word) ≅ 67 kB
Broschüre: Starthilfe für den Bauherrn
Ratgeber des Bayer. Innenministeriums für angehende Bauherren:
Starthilfe für den Bauherrn [PDF ≅ 2,6 MB]
Denkmalschutzliste
Für Baudenkmäler gelten besondere Regelungen, alle Änderungen müssen hier vorab mit der Denkmalschutzbehörde im Landratsamt besprochen werden.
Die Baudenkmäler in Altusried sind auf Wikipedia aufgelistet. Hier können Sie nachschauen, ob Ihr Anwesen auch unter Denkmalschutz steht:
Energieberatung und Energieausweis
Energieberatung
Jeden 1. und 3. Donnerstag eza! Energieberatung von 16.00 - 18.00 im Rathaus. Darüber hinaus finden regelmäßig Beratungstermine durch die LEW statt. Beachten Sie hierzu die entsprechenden Terminankündigungen unter Neues aus dem Rathaus.
Energieausweis
Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung wurde der Energieausweis im Baubestand bei jedem Verkauf oder Neuvermietung Pflicht.
Informationen hierzu:
www.enev-online.org/enev_2009_praxishilfen/index.htm
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Leitungspläne Strom/Wasser/Kanal/Gas
Falls Sie für ein Bauvorhaben Leitungspläne benötigen, hilft Ihnen unser Merkblatt mit allen wichtigen Kontaktdaten weiter:
Nachbarrecht: "Rund um die Gartengrenze"
Broschüre des Bayer. Justizministeriums zum Nachbarrecht:
Rund um die Gartengrenze [PDF ≅ 400 kB]
Straßensperrung / Verkehrsrechtliche Anordnung
Teilweise oder vollständige Straßensperrungen können nur aufgrund einer Verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgen. Der entsprechende Antrag wird in der Regel durch die ausführende Baufirma gestellt.
Wohnbauförderung
Sorgenfrei ins Eigenheim - Landratsamt Oberallgäu verhilft zu zinsverbilligten Darlehen und Zuschüssen
Sorgenfrei ins Eigenheim: Nach diesem Motto unterstützt der Freistaat insbesondere junge Familien beim Bau oder Kauf eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung. Damit Interessenten zinslose und zinsverbilligte Darlehen sowie Zuschüsse (Kinderzuschläge) aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm individuell ausschöpfen können, stehen die Mitarbeiter der Wohnungsbauförderung im Landratsamt Oberallgäu für ein persönliches Beratungsgespräch bereit. Der Service ist kostenlos.
„Unser Anliegen ist, möglichst vielen Bürgern den Weg ins Eigenheim zu ebnen“, sagt Sachbearbeiter Markus Hochstatter. Die Idee des Programmes sei es, vor allem junge Familien mit mittleren Einkommen zu unterstützen, damit sie ihren Traum vom eigenen Zuhause verwirklichen können. Im vergangenen Jahr verhalf das Team der örtlichen Bewilligungsstelle rund 80 Bauherren und Immobilienerwerbern aus dem Landkreis zu einer Fördersumme von über sechs Millionen Euro.
Wer wird gefördert?
Entsprechend der Haushaltsgröße richtet sich das Förderangebot nach bestimmten Einkommensgrenzen. Antragsberechtigten gewährt die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (Bayern Labo) ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung der Immobilie. Familien mit Kindern erhalten zudem einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2500,- Euro pro Kind. Dieser wird auch bereits während der Schwangerschaft gewährt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Bau von Wohnraum (Neubau, Gebäudeänderung und -erweiterung), Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum (Ersterwerb) und Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb).
Wann und wo wird der Förderantrag gestellt?
Das Darlehen muss rechtzeitig vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss beim Landratsamt gestellt werden. in der Abteilung Wohnungsbauförderung erhalten die Interessenten alle erforderlichen Formulare sowie weitere Auskünfte. Die Mitarbeiter überprüfen jeden Förderantrag individuell und entscheiden darüber, ob dem Antrag stattgegeben wird.
Was wird überprüft?
Wichtig bei der Eigenheimfinanzierung ist, dass sich die Familien die laufenden monatlichen Kosten und anfallenden Zinsen auch leisten können. Darum prüfen das Landratsamt sowie die Bayern Labo die Einkommens- und Vermögensverhältnisse jedes Antragstellers, bevor eine staatliche Förderung bewilligt wird. Zudem muss eine bestimmte Eigenkapitalquote nachgewiesen werden können.
Welche Unterlagen sind zur Berechnung notwendig?
Benötigt werden Kopien der Gehaltsabrechnungen der vergangenen zwölf Monate (bei Selbstständigen die beiden letzten Jahresabschlüsse) sowie Nachweise über Sparguthaben und/oder aus eigenen Mitteln erworbene Grundstücke sowie im Einzelfall weitere Bonitätsunterlagen.
Kontakt:
Wohnungsbauförderung im Landratsamt,
Markus Hochstatter,
87527 Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2,
Telefon 08321 /612-478,
markus.hochstatter@lra-oa.bayern.de
Internet: www.bayernlabo.de/foerderinstitut/privatpersonen/foerderprogramme
"Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten: daß es am rechten Fleck stehe, daß es wohlgegründet, daß es vollkommen ausgeführt sei." (Johann Wolfgang von Goethe)
Informationen und Formulare rund um das Thema Bauen und Bauantrag
Verfahrensfrei oder genehmigungspflichtig?
Die Frage, ob Sie für einen bestimmten Neu- oder Umbau einen Bauantrag stellen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So werden Vorhaben im Außenbereich anders beurteilt als innerorts. Für viele Baugebiete gibt es zudem Bebauungspläne, die eigene Vorschriften enthalten. Grundlegende Informationen zu Bauantrag und Genehmigung finden Sie auf der Webseite des Bayer. Ministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Die Bebauungspläne der aktuellen Baugebiete haben wir auf der Seite Bauleitplanung für Sie gesammelt. Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wenn unklar ist, welche Bauvorschriften für Ihr Grundstück gelten.
Stromversorger, Kaminkehrer, Telefon
Stromversorgung in Altusried
Im Gemeindegebiet gibt es drei Netzbetreiber (AÜW, LEW und EnBW). Welcher Energieversorger für welchen Bereich der Gemeinde zuständig ist, können Sie unserer Übersichtkarte entnehmen.
- Karte der Netzbetreiber in Altusried
- Kontaktdaten: AÜW, EnBW, LEW
Kaminkehrer finden
Über die Suchfunktion der Kaminkehrerinnung Schwaben finden Sie den für Ihren Bereich zuständigen Kaminkehrer:
zur Homepage
Telefon-Hausanschluss
Information zur Antragstellung bietet die Telekom auch online an:
Bauherrenberatung
Datenschutz
Information gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu den Verwaltungstätigkeiten im Bauamt:
- Bauamt Allgemein (PDF)
- Bauleitplanverfahren (PDF)