Einstellungen zu Cookies und Barrierefreiheit

Cookies

Auf dieser Webseite werden ausschließlich essentielle Daten in Cookies gespeichert, um wichtige Funktionen der Website zu ermöglichen. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Barrierefreiheit

Hier können Sie die Farbkontraste auf dieser Webseite erhöhen. Sie können diese Einstellungen jederzeit deaktivieren.
Skip to main content Skip to page footer

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Den Antrag können Sie bei der Meldebehörde stellen, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind.

Die häufigsten Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:

  • Auskunft an eine Privatperson
  • Auskunft auf Antrag einer Privatperson zur Vorlage bei einer Behörde.

Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und/oder Reisepass für die Beantragung des Gewerbezentralregisterauszugs mit.

Der Antrag wird an das Bundeszentralregister in Bonn gesandt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 - 3 Wochen.

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und beträgt 13,- €.

Zum Online-Antrag bei der Gemeinde 

 

Online-Antrag beim Bundesamt für Justiz

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann auch online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät.

Alle wichtigen Informationen hierzu sind in einer neu aufgelegten Broschüre zusammengefasst:

Broschüre Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskunft (PDF)