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Auskunft aus dem Melderegister

Jeder Einwohner hat das Recht auf kostenlose Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Auch Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft.

Auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt die Meldebehörde folgende Auskünfte:

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • akademische Grade

Das Auskunftsersuchen kann nur beantwortet werden, wenn die Auskunftsgebühr beiliegt (Scheck, Lastschrift, Briefmarken). Sie können die Gebühr aber auch vorab auf folgendes Konto überweisen:

  • Raiffeisenbank im Allgäuer Land eG: DE 0673 3692 6400 0011 2470

Die Gebühr für eine Auskunft beträgt 10,-- €.

Die Gebühr für eine elektronische Auskunft (Abfrage im Internet "Online-Melderegister-Auskunft") beträgt 8,-- €.

Beachten Sie hierzu auch die Hinweise unter "Auskunftssperre".