Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigungen
Die Meldebehörde stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit Wohnsitz gemeldet sind.
Sie benötigen:
Ihren Personalausweis und/oder Reisepass.
Die Gebühr beträgt 5,- €. Diese ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Gebührenfrei sind:
- Meldebescheinigungen für Rentenzwecke
- Meldebescheinigungen für die Agentur für Arbeit