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Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigungen

Die Meldebehörde stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit Wohnsitz gemeldet sind.

Sie benötigen:
Ihren Personalausweis und/oder Reisepass.

Die Gebühr beträgt 5,- €. Diese ist bei der Antragstellung zu entrichten.

Gebührenfrei sind:

  • Meldebescheinigungen für Rentenzwecke
  • Meldebescheinigungen für die Agentur für Arbeit